Ölspur im Ortsgebiet

Unsere Wehr wurde zu einer Ölspur im Ortsgebiet alarmiert. Da die Ölspur schon ca. zwei Tage alt war wurde nicht groß eingegriffen.
Allgemein hat die Feuerwehr nur die Sicherungspflicht, die Behebung bzw. Beurteilung solcher Verunreinigungen obliegt dem Straßenbaulastträger.
Somit wurde die Spur beschildert um auf die Gefahr hinzuweisen. Die eingetroffenen Polizei forderte für den steilen Bergbereich eine Spezialmaschine zur Reinigung der Fahrbahn an.

Nach kurzer Zeit war Einsatzende für unsere Wehr.