Für unsere minderjährigen Kameraden gelten grundsätzlich folgende Regeln:

Keine Teilnahme an realen Einsätzen vor der Vollendung des 16. Lebensjahres!

Zwischen dem 16. und 18. Lebensjahres dürfen unsere Feuerwehranwärter bereits an Einsätzen teilnehmen. Jedoch immer unter Aufsicht eines erwachsenen Kameraden und nur außerhalb des Gefahrenbereichs.

Die Teilnahme am Dienst in der Jugendfeuerwehr ist somit nicht gefährlich aber auf keinen Fall weniger spannend.