Nachdem wir eine ehrenamtliche Institution sind, gilt grundsätzlich: Der Job geht vor.

Allerdings gibt es Möglichkeiten, auch während der Arbeit am Feuerwehrdienst teilzunehmen.

Für die Teilnahme an Feuerwehreinsätzen während deiner Arbeitszeit kann dein Arbeitgeber eine Verdienstausfallentschädigung bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Sprich allerdings vorher mit deinem Arbeitgeber über dieses Thema.